Ampelphase "GELB"

Verordnung der Bildungsdirektion für Burgenland:

Die Bestimmungen des 2. Abschnittes des 2. Teiles, Ampelphase „Gelb“, der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21), BGBl. II Nr. 384/2020, sind auf folgende Schulen oder Teile von diesen anzuwenden: Alle Schulen des Geltungsbereiches gemäß § 2 C-SchVO 2020/21, BGBl. II Nr. 384/2020, auf dem Gebiet der politischen Bezirke Neusiedl am See und Güssing.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 28.09.2020 in Kraft und mit Ablauf des Schuljahres 2020/21 außer Kraft.

„GELB“ – Normalbetrieb mit verstärkten Hygienevorkehrungen
wie „grün“, zusätzlich:

  • MNS verpflichtend für alle außerhalb der Klasse
  • Sport vorwiegend im Freien, im Turnsaal nur bei Einhaltung eines 2 m Abstandes (Hände waschen vor und nach der Sportausübung)
  • Singen nur im Freien oder mit MNS

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